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Stilllegung
statt Ausbau der niederländischen
Urananreicherungsanlage (UAA) in Almelo
Bis 19. Mai 2010: Neue Einspruchskampagne
gegen die niederländische
Urananreicherungsanlage in Almelo / NL
Der internationale Urenco-Konzern betreibt u. a. in Almelo
und Gronau Urananreicherungsanlagen. In ihnen wird Uran für
den Einsatz in Atomkraftwerken vorbereitet. Die Anlagen sind mit
Radioaktivität, Atommüll und Urantransporten verbunden.
Die Anlagen sind nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert. Grundsätzlich
ist die Technik der Urananreicherung auch zur Produktion von Uranbomben
nutzbar. Gegen den Ausbau der UAA Almelo auf 6200t Urantrennarbeit
pro Jahr (UTA/a) können im Moment Einsprüche erhoben werden.
Mit dieser Kapazität könnte jährlich Uran für
den Betrieb von rund 50 Atomkraftwerken vorbereitet werden! Zuletzt
wurde im Jahr 2009 der Ausbau auf 4950t UTA/a genehmigt. Auch dagegen
wurden in der Bundesrepublik Einsprüche erhoben.
Zum Vergleich: Bei der Gronauer Urananreicherungsanlage sind rund
3000t UTA/a in Betrieb, genehmigt ist seit Mitte Februar 2005 der Ausbau
auf 4500t UTA/a. Außerdem soll ab 2011 neben der Gronauer Urananreicherungsanlage
ein "Zwischen"lager für rund 60.000 Tonnen Uranmüll
(abgereichertes Uranoxid) gebaut werden.
Aktuell hat das niederländische Umweltministerium jetzt einen neuen
Ausbauplan veröffentlicht. Gegen das Vorhaben können bis
zum 19. Mai 2010 Einsprüche eingereicht werden.
Einsprüche sind unter Angabe des Betreffs „Startnotiz URENCO” an
die
Direktion Risikomanagement des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung
und Umwelt.zu richten. Die Anschrift lautet:
Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening
en Milieubeheer
(VROM)
Portefeuille Milieu
Directie Risicobeleid/IPC 645
Postbus 30945
2500 GX Den Haag
Niederlande
Stellungnahmen per E-Mail können
unter Angabe des Betreffs „Startnotiz
URENCO” an Postbus.AanvraagUrenco@minvrom.nl gesendet
werden.
In der Bundesrepublik ist der Plan zum Ausbau der UAA Almelo im Rathaus
in Gronau und bei der Kreisverwaltung in Nordhorn (Landkreis Grafschaft
Bentheim) einzusehen.
Der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau (eine BBU-Mitglieds-Initiative),
der auch in der Vergangenheit wiederholt gegen die UAA Almelo aktiv wurde,
hat einen neuen Sammeleinspruch verfasst. Es sollen auch in der
Bundesrepublik möglichst viele Einsprüche gegen die Almeloer
Ausbaupläne gesammelt werden. Die Sammlung der Einsprüche sollte
von möglichst vielen Personen und Initiativen im gesamten Bundesgebiet
unterstützt werden, um den politischen Druck zu steigern und um
die Arbeit der niederländischen UAA-GegnerInnen zu unterstützen.
Sinnvoll ist auch das Erheben eigener, persönlich formulierter Einsprüche.
Nähere Informationen: 02562/23125 (Udo Buchholz,
BBU-Vorstandsmitglied)
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Hier der Text der Amtlichen Bekanntmachung (rote Markierungen = Vorhebungen
des BBU):
Bekanntmachung nach dem Kernenergiegesetz
Startnotiz für die Umweltverträglichkeitsprüfung
zur Erweiterung der Anreicherungskapazität von URENCO Nederland
B.V.
Die Ministerin für Wohnungswesen,
Raumordnung und Umwelt gibt auch im Namen der Ministerin
für Wirtschaft, des Ministers für Soziales und Arbeit, des
Ministers für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeiten und der Ministerin für Landwirtschaft, Natur
und Lebensmittelqualität Folgendes
bekannt:
Am 2. März 2010 hat URENCO Nederland B.V. in Almelo im Zusammenhang
mit dem folgenden
geplanten Projekt eine Startnotiz für die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) vorgelegt:
Erweiterung der Anreicherungskapazität auf 6200 t UTA/Jahr
Hintergrund
Initiator des Projekts ist URENCO Nederland B.V., Drienemansweg 1 in
Almelo (im Folgenden als »URENCO« bezeichnet). URENCO ist
ein Unternehmen der URENCO Groep (URENCO Ltd.), die mit
Niederlassungen in Deutschland, England und den Vereinigten Staaten vertreten
ist.
URENCO betreibt in Almelo Anreicherungsanlagen, in denen leicht angereichertes
Uran produziert
wird. Dieses Uran dient als Brennstoff für Kernkraftwerke in aller
Welt. Darüber hinaus reichert URENCO
in kleinerem Maßstab stabile Isotope an. Für seine Anreicherungsaktivitäten
macht URENCO von
Ultrazentrifugen Gebrauch.
URENCO besitzt für seine Aktivitäten eine Genehmigung nach
dem niederländischen Kernenergiegesetz
(Kernenergiewet). Die aufgrund dieser Genehmigung zulässige Anreicherungskapazität
beträgt derzeit
4950 t Urantrennarbeit (UTA) pro Jahr. URENCO will seine gesamte operative
Anreicherungskapazität
nun auf 6200 t UTA/Jahr erweitern. URENCO erachtet diese Erweiterung
für notwendig, da die weltweite
Nachfrage nach angereichertem Uran zugenommen hat, der Anteil von URENCO
an diesem Markt
wächst und für einen Teil der bestehenden Produktionskapazität,
der das Ende der Nutzungsdauer
erreicht hat, Ersatz benötigt wird.
Für die Erweiterung der Anreicherungskapazität von URENCO ist
eine Änderung der Genehmigung
nach dem Kernenergiegesetz erforderlich. Im Vorfeld der Entscheidung über
diese Genehmigung wird
aufgrund der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
von 1994 (Besluit milieueffectrapportage
1994) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Als Ergebnis dieser Prüfung
wird ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt, in dem systematisch
und objektiv sämtliche Umweltauswirkungen
der Erweiterung der Anreicherungskapazität und eine Anzahl von Alternativen
beschrieben
werden. Durch die UVP soll sichergestellt werden, dass in die Beschlussfassung über
die Genehmigung
auch die Umweltaspekte in vollem Umfang einbezogen werden.
Verfahren
Bevor das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Anreicherungskapazität
beginnen kann,
wird zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt.
Die vorliegende Bekanntmachung markiert den Beginn des UVP-Verfahrens.
Das UVP-Verfahren gliedert
sich in diesem Fall in die folgenden fünf Phasen:
1. URENCO legt eine Startnotiz
für die Erweiterung der Anreicherungskapazität
vor.
2. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, zu dieser UVP-Startnotiz
Stellung zu nehmen.
3. Die UVP-Kommission (Commissie voor de milieueffectrapportage) legt
den Ministern eine
Empfehlung über die Richtlinien für den zu erstellenden Umweltverträglichkeitsbericht
vor.
In diese Empfehlung fließen auch die zur UVP-Startnotiz abgegebenen
Stellungnahmen mit ein.
4. Die Minister formulieren die Richtlinien, denen der umweltverträglichkeitsbericht
genügen muss.
5. URENCO erstellt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Umweltverträglichkeitsbericht.
Während des UVP-Verfahrens ergehen keinerlei Beschlüsse über
die Genehmigung nach dem Kernenergiegesetz
oder eventuelle weitere benötigte Genehmigungen. Diese Beschlüsse
werden erst
getroffen, nachdem URENCO das UVP-Verfahren abgeschlossen und einen Genehmigungsantrag
eingereicht hat. Die Entscheidung darüber, ob URENCO seine Anreicherungskapazität
erweitern darf,
ergeht in Form eines Genehmigungsbeschlusses. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme geboten.
Im Moment befindet sich das UVP-Verfahren in der zweiten Phase: Die Öffentlichkeit
hat Gelegenheit,
zur UVP-Startnotiz Stellung zu nehmen.
Einsichtnahme in die UVP-Startnotiz
Die Startnotiz liegt vom 8. April 2010 bis zum 19. Mai 2010 bei den folgenden
Stellen zur Einsicht aus:
In den Niederlanden:
1. FrontOffice der Abteilung Dokumentation und Information des Ministeriums
für Wohnungswesen,
Raumordnung und Umwelt, Rijnstraat 8, Den Haag1).
2. Provinzverwaltung Overijssel (Empfang), Luttenbergstraat 2, Zwolle2).
3. Rathaus (Stadhuis) Almelo, Stadhuisplein 1, Almelo3).
4. Stadtbibliothek (Centrale Bibliotheek) Almelo, Het Baken 3, Almelo4).
In Deutschland:
5. Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Rathaus der Stadt Gronau, Konrad-Adenauer-Straße
1,
48599 Gronau5).
6. Landkreis Grafschaft Bentheim, Van-Delden-Straße 1–7,
48522 Nordhorn6).
1) Werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Der Zutritt zum Ministerium ist
nur mit gültigem Identitätsdokument möglich.
2) Werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
3) Werktags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 19.00 Uhr.
4) Dienstags bis freitags von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr, samstags von 10.00
Uhr bis 17.00 Uhr.
5) Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00
Uhr bis 12.30 Uhr.
6) Montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr
bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr.
Die UVP-Startnotiz kann auch auf der Website www.vrom.nl/Urenco eingesehen
werden.
Auskünfte
Wenn Sie Fragen über den Inhalt der Startnotiz oder über das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
haben, wenden Sie sich bitte an die Beteiligungsstelle URENCO, Telefon:
+31 70 3394991,
E-Mail: Postbus.AanvraagUrenco@minvrom.nl;
geben Sie als Betreff bitte „Startnotiz URENCO” an.
Auch auf der speziellen Urenco-Website des Ministeriums für Wohnungswesen,
Raumordnung und
Umwelt (www.vrom.nl/Urenco) sind
aktuelle Informationen zum Thema zu finden.
Stellungnahme zur UVP-Startnotiz; Fristen
Sie haben bis zum 19. Mai 2010 Gelegenheit, zur
Startnotiz von URENCO Stellung zu nehmen. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf den Inhalt der Richtlinien
und des von URENCO zu erstellenden
Umweltverträglichkeitsberichts ausüben. Sie können Ihre
Stellungnahme sowohl mündlich als auch
schriftlich abgeben.
Schriftlich
Senden Sie Ihre schriftliche
Stellungnahme unter Angabe des Betreffs „Startnotiz
URENCO” an die
Direktion Risikomanagement des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung
und Umwelt.
Die Anschrift lautet:
Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer
Portefeuille Milieu
Directie Risicobeleid/IPC 645
Postbus 30945
2500 GX Den Haag
Niederlande
Stellungnahmen per E-Mail sind unter Angabe des Betreffs „Startnotiz
URENCO” an Postbus.AanvraagUrenco@minvrom.nl zu
senden.
Mündlich
Mündliche Stellungnahmen können bei der Beteiligungsstelle
URENCO, Telefon: +31 70 3394991,
abgegeben werden.
Behandlung der Stellungnahmen
Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden von der Kommission für
die Umweltverträglichkeitsprüfung
bei der Erstellung ihrer Empfehlung über die Richtlinien für
den von URENCO vorzulegenden
Umweltverträglichkeitsbericht berücksichtigt.
In der Empfehlung wird auf die Stellungnahmen verwiesen, wenn daraus
neue Erkenntnisse über
spezifische lokale Umweltbedingungen hervorgehen. Die Empfehlung wird
auf der Website des
Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt veröffentlicht.
Nach Eingang der Empfehlung der UVP-Kommission werden die beteiligten
Minister die Richtlinien für
den Umweltverträglichkeitsbericht formulieren. Dabei berücksichtigen
sie sowohl die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit als auch die Empfehlung der UVP-Kommission.
Nach Feststellung der Richtlinien für den UVP-Bericht werden jedem
Eingeber die folgenden Unterlagen
zugeschickt:
- die Empfehlung der UVP-Kommission
- die festgestellten UVP-Richtlinien
Dies ist für Mitte 2010 zu erwarten.
Quelle: http://www.vrom.nl/pagina.html?id=36721
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Widerstands-Koordination in den Niederlanden: LAKA
Stichting Laka
Ketelhuisplein 43
1054 RD Amsterdam
Telefoon: 020 - 6168294
Fax: 020 - 6892179
email: info@laka.org
web: www.laka.org
Fragen zum Verfahren? Meldet Euch! Urenco müssen Grenzen gesetzt
werden: in Gronau, in Almelo und anderswo!
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